Freitag, 25. Oktober // 19 Uhr
Lichter- & Laternen-Demo
Start: Walheimer Kelter
Ziel: Tor vor Kraftwerksgelände
Die geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim ist ein Skandal für die Region!
Die EnBW AG plant in Walheim eine Abfallverbrennungsanlage für Klärschlamm, die eine der größten in Deutschland sein würde – eine Blamage für Baden-Württemberg.
Statt auf moderne, nachhaltige Technologien zur Klärschlammverwertung zu setzen, greift man hier auf veraltete Methoden zurück, die der Braunkohleverbrennung nahekommen.
Was bedeutet das für uns?
• Schadstoffemissionen wie CO₂, Lachgas (N₂O), Quecksilber und Feinstaub werden zusammen mit der Abwärme in die Luft freigesetzt und gefährden die Gesundheit von uns allen.
• Unzureichendes Störfallkonzept: Was passiert im Falle eines Unfalls?
Die EnBW AG hat keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen vorgelegt.
• Verkehrsbelastung: 130 Lkw-Fahrten täglich belasten die Region – das betrifft uns alle und zerstört unsere Infrastruktur.
• Lärmbelastung für Anwohner: Die umliegenden Wohngebiete, einschließlich einer Kita und eines Pflegeheims, werden unter den Lärmemissionen leiden.
• Wertminderung: Immobilien verlieren an Wert – ein direkter wirtschaftlicher Schaden für die gesamte Region.
Lasst uns gemeinsam für eine gesunde Zukunft im Neckartal ein Zeichen setzen!
Am 25. Oktober 2024 um 19 Uhr treffen wir uns an der Walheimer Kelter zu einer friedlichen Demonstration. Gemeinsam ziehen wir zu den Toren des Kraftwerksgeländes, um unseren Protest sichtbar zu machen. Danach geht es zurück zur Walheimer Kelter, wo die Bürgerinitiative im Postgarten für Gespräche zur Verfügung stehen wird.
Freitag, 25. Oktober // 19 Uhr
Lichter- & Laternen-Demo
Start: Walheimer Kelter
Ziel: Tor vor Kraftwerksgelände
Am 25. Oktober 2024 um 19 Uhr treffen wir uns an der Walheimer Kelter zu einer friedlichen Demonstration. Gemeinsam ziehen wir zu den Toren des Kraftwerksgeländes, um unseren Protest sichtbar zu machen. Danach geht es zurück zur Walheimer Kelter, wo die Bürgerinitiative im Postgarten für Gespräche zur Verfügung stehen wird.
Die geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim ist ein Skandal für die Region!
Die EnBW AG plant in Walheim eine Abfallverbrennungsanlage für Klärschlamm, die eine der größten in Deutschland sein würde – eine Blamage für Baden-Württemberg.
Statt auf moderne, nachhaltige Technologien zur Klärschlammverwertung zu setzen, greift man hier auf veraltete Methoden zurück, die der Braunkohleverbrennung nahekommen.
Was bedeutet das für uns?
• Schadstoffemissionen wie CO₂, Lachgas (N₂O), Quecksilber und Feinstaub werden zusammen mit der Abwärme in die Luft freigesetzt und gefährden die Gesundheit von uns allen.
• Unzureichendes Störfallkonzept: Was passiert im Falle eines Unfalls?
Die EnBW AG hat keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen vorgelegt.
• Verkehrsbelastung: 130 Lkw-Fahrten täglich belasten die Region – das betrifft uns alle und zerstört unsere Infrastruktur.
• Lärmbelastung für Anwohner: Die umliegenden Wohngebiete, einschließlich einer Kita und eines Pflegeheims, werden unter den Lärmemissionen leiden.
• Wertminderung: Immobilien verlieren an Wert – ein direkter wirtschaftlicher Schaden für die gesamte Region.
Lasst uns gemeinsam für eine gesunde Zukunft im Neckartal ein Zeichen setzen!
Zusammenfassung der Protokolle
1. Gesundheits- und Umweltbedenken
Emissionen: Es wurden erhebliche Bedenken bezüglich der Luftschadstoffe, insbesondere Quecksilber und andere Schwermetalle, geäußert. Die geplante Anlage könnte durch den Ausstoß von Schadstoffen die Luftqualität im dicht besiedelten Neckartal stark beeinträchtigen.
Lärm: Auch die Lärmbelastung, vor allem während der Inbetriebnahme und durch den Betrieb der Sicherheitsventile, wurde diskutiert. Die Anwohner befürchten starke Beeinträchtigungen.
2. Verkehrsbelastung
Die Anlieferung von Klärschlamm und der Abtransport der Reststoffe würde zu einer erheblichen Zunahme des Lkw-Verkehrs führen. Die Straßen rund um den Standort sind bereits jetzt stark belastet, was zu weiteren Störungen im Verkehrsfluss führen könnte.
3. Energieeffizienz und Wärmenutzung
Kritisiert wurde, dass die Abwärmenutzung der Anlage nicht ausreichend geplant sei. Es gibt keine konkreten Pläne oder Verträge für die Nutzung der Abwärme, was von den Kritikern als ineffizient und umweltschädlich angesehen wird.
4. Standortwahl
Mehrfach wurde betont, dass der Standort im Wohngebiet nicht geeignet sei, insbesondere im Vergleich zu anderen Anlagen, die sich in Industriegebieten befinden. Zudem wurde auf die Nähe zur Wohnbebauung und die daraus resultierenden Risiken hingewiesen.
5. Ablehnung durch Gemeinden
Die betroffenen Gemeinden, insbesondere Walheim und Gemmrigheim, lehnen das Projekt geschlossen ab. Der Gemeinderat Walheim hat das Vorhaben bereits mehrfach abgelehnt, da es nicht mit dem Regionalplan vereinbar ist.
Protokolle des Erörterungstermins
Vom 24. bis 26. Juni 2024 fanden Erörterungstermine zur geplanten Klärschlammverbrennungsanlage statt. Bürger, Experten und Vertreter der EnBW diskutierten über die Auswirkungen der Anlage auf unsere Gesundheit, Umwelt und Lebensqualität. Besonders brisant: Die massive Verkehrsbelastung, die Nähe zur Wohnbebauung und die unsichere Nutzung der Abwärme.
Trotz der Versuche der EnBW, das Projekt schönzureden, traten zahlreiche ungelöste Probleme zutage, die in den Protokollen festgehalten sind.
Zum Stand des Antragsverfahren zur Klärschlammverbrennung in Walheim
731 Einwendungen sind beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eingegangen. Viele der Eingangsbestätigungen konnten, soweit darum ausdrücklich gebeten wurde, deshalb erst verspätet verschickt werden.
Das von der Initiative Bürger im Neckartal (BI) eingebundene Umweltnetzwerk – Büro für Umweltfragen hat Fehler und Rechtsverstöße im Antrag der EnBW festgestellt und viele zusätzliche, stichhaltige Argumente gegen eine Genehmigung eingebracht. Dank der großen Zahl an Spendern wurde diese Unterstützung möglich. Die Bewertung der gutachterlichen Stellungnahme und der Einwendungen liegt jetzt beim RPS.
Das RPS hat parallel dazu ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren eingeleitet, da der Planantrag der EnBW im Widerspruch zum bestehenden Regionalplan („Vorranggebiet für regional bedeutsame Kraftwerksanlagen“) steht. Die Gemeinden Walheim, Kirchheim, Gemmrigheim und der Gemeindeverwaltungsverband Besigheim haben sich dazu im Anhörungsverfahren ablehnend geäußert, die Gemeinde Walheim sogar mit einer juristischen Stellungnahme einer Rechtsanwaltkanzlei.
Selbst der Verband Region Stuttgart (VRS), zuständig für den Regionalplan, hat sich in der Sitzung seines Planungsausschusses am 10. April 2024 für seine Stellungnahme an das RPS einstimmig gegen eine Zielabweichung ausgesprochen und die EnBW zu einer erneuten Prüfung möglicher anderer Standorte aufgefordert.
Die Entscheidung im Zielabweichungsverfahren liegt allerdings beim RPS als zuständige Behörde und wird parallel und unabhängig vom Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) getroffen.
Was plant die EnBW AG?
2021 hat die EnBW AG die Gemeinden Walheim, Gemmrigheim, Besigheim und Kirchheim am Neckar mit Plänen für eine Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) in Walheim überrascht. Die Anlage soll neben dem Kohlekraftwerk entstehen, auf einem Gelände, das für „Elektrizität“ und „Vorranggebiet für Kraftwerke“ ausgewiesen ist – was die KVA nicht erfüllt, da sie eine Abfallentsorgungsanlage ist.
Probleme und Kritik:
- Klärschlamm: Wird überregional per LKW angeliefert, erhöht die Verkehrsbelastung.
- Abwärme: Kein nachhaltiges Nutzungskonzept.
- Nachhaltigkeit: Die KVA ist weder hochmodern noch emissionsfrei oder nachhaltig.
- Ablehnung: Betroffene Gemeinden lehnen das Projekt ab. Eine Online-Petition erhielt hohe Zustimmung.
Für uns steht fest:
Eine Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Walheim verschlechtert die Wohn- und Lebensqualität im Neckartal – sowohl jetzt als auch für kommende Generationen.
Stimmen im Überblick
1. Regierungspräsidium Stuttgart
Heiner Pfrommer (Verhandlungsleiter, Regierungspräsidium Stuttgart)
Pfrommer leitete den Erörterungstermin und betonte, dass das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren transparent und fair durchgeführt werde. Er stellte sicher, dass die Verfahrensregeln eingehalten wurden, und gab den Teilnehmern wiederholt die Möglichkeit, ihre Einwände vorzubringen. Pfrommer wies darauf hin, dass alle Entscheidungen auf der Grundlage der bestehenden Gesetze wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) getroffen würden und dass das Regierungspräsidium keine rechtlichen Spielräume habe, über diese gesetzlichen Rahmen hinauszugehen. Er hob hervor, dass sowohl die Einwände der Bürger als auch die Vorschläge der EnBW sorgfältig geprüft würden.
2. Bürgermeister und Gemeindevertreter
Wilhelm Weiß (Stellvertretender Bürgermeister von Walheim)
Weiß stellte klar, dass der Walheimer Gemeinderat das Projekt entschlossen ablehnt. Er wies auf die unzumutbare Verkehrsbelastung und die Emissionen von Schadstoffen hin, insbesondere Quecksilber und Feinstaub, die eine Gesundheitsgefahr für die Bürger darstellen. Er erinnerte daran, dass die EnBW ursprünglich versprochen hatte, das Projekt zu stoppen, wenn die Bevölkerung Widerstand leistet – ein Versprechen, das seiner Meinung nach nicht eingehalten wurde.
Dr. Jörg Frauhammer (Bürgermeister von Gemmrigheim)
Frauhammer äußerte große Bedenken bezüglich der Hauptwindrichtung, die Schadstoffe aus der Anlage direkt nach Gemmrigheim tragen könnte. Er verwies auf ein geplantes Wohngebiet, das weniger als 200 Meter von der Anlage entfernt liegt, und betonte, dass dies für die Gesundheit der Bürger nicht akzeptabel sei.
Uwe Seibold (Bürgermeister von Kirchheim/N.)
Seibold erklärte die geschlossene Ablehnung des Projekts durch die Gemeinde Kirchheim. Er hob die enormen Verkehrsprobleme und Schadstoffbelastungen hervor, die die Anlage mit sich bringen würde, und forderte, die Interessen der Bürger zu schützen. Er machte klar, dass die Lebensqualität durch die Anlage massiv beeinträchtigt werde.
3. Sprecher der Bürgerinitiative „Bürger im Neckartal“
Rudi Ringwald
Ringwald thematisierte die Brüdenwasserentsorgung, die ursprünglich über das Klärwerk in Bietigheim-Bissingen erfolgen sollte. Er deckte auf, dass die Stadt diese Entsorgung abgelehnt hat, was die Planung der EnBW in Frage stellt. Ringwald forderte mehr Transparenz von der EnBW und betonte, dass die Bürger das Recht auf umfassende Informationen haben.
Matthias Appelt
Appelt hob die Belastung für die Region durch die geplante Anlage hervor und kritisierte die unzureichende Kommunikation der EnBW mit den Anwohnern. Er betonte, dass die gesundheitlichen und umwelttechnischen Risiken der Anlage nicht ausreichend dargelegt wurden. Appelt forderte, dass die Sorgen der Bürger ernst genommen und das Projekt überdacht werde.
André Guttenson
Guttenson kritisierte das fehlende Wärmenutzungskonzept und stellte fest, dass die EnBW ihrer Verpflichtung zur Energieeffizienz nicht nachkomme. Er forderte konkrete Pläne für die Fernwärmenutzung und kritisierte, dass das Projekt ohne ausreichende Planungen vorangetrieben wurde.
Martin Gerlach
Gerlach stellte die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens in Frage und forderte eine umfassende Prüfung aller Alternativen zur Klärschlammverbrennungsanlage. Er äußerte Bedenken, dass die Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit der Bürger nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Gerlach forderte eine transparente Kommunikation der EnBW mit der Bevölkerung.
4. Vertreter der EnBW
Dr. Michael Kübel
Dr. Kübel verteidigte das Projekt und betonte, dass die technischen Standards der Anlage auf dem neuesten Stand seien. Besonders hob er die Rauchgasreinigung hervor und betonte, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten würden. Kritiker zweifeln jedoch daran, dass dies ausreicht, um die Anwohner vor Gesundheitsrisiken zu schützen.
Tim Krautschneider
Krautschneider stellte die interne Nutzung der Abwärme zur Klärschlammtrocknung als hinreichend dar, obwohl keine konkreten Pläne für die Fernwärmenutzung existieren. Er argumentierte, dass die Anlage den gesetzlichen Mindestanforderungen entspreche, obwohl Zweifel daran bestehen, dass dies für die Region ausreichend ist.
5. Weitere Einwender und Experten
Peter Gebhardt (Umweltnetzwerk)
Gebhardt stellte die unzureichende Lärmminderung durch die Sicherheitsventile in Frage und zweifelte an den Betriebszeiten der Ventile, wie sie von der EnBW dargestellt wurden. Er betonte, dass die Lärmbelastung der Anwohner stärker berücksichtigt werden müsse.
Klaus Joos (Einwender)
Joos äußerte Bedenken hinsichtlich der Schadstoffbelastung, insbesondere durch Schwermetalle. Er hinterfragte die Transparenz der EnBW bei der Darstellung der tatsächlichen Schadstoffemissionen und forderte detailliertere Informationen über die langfristigen Auswirkungen auf die Region.
Reinhold Widmann (Einwender)
Widmann stellte die Energieeffizienz der Anlage in Frage und bezeichnete sie als „Negativkraftwerk“, da sie mehr Energie verbrauche, als sie tatsächlich produziere. Er argumentierte, dass die Anlage nicht in ein Wohngebiet gehöre, sondern in ein ausgewiesenes Industriegebiet, in dem die Abwärme sinnvoll genutzt werden könnte.
Wie und wohin sind schriftliche Einwendungen einzureichen?
Schriftlich mit Namen, vollständiger Adresse und Unterschrift
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 5
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
oder per eMail mit Namen und vollständiger Adresse
[email protected]
In Ihrer Einwendung muss Ihre Befürchtung und Ihre persönliche Betroffenheit ersichtlich sein. Auf Wunsch sichert Ihnen die Genehmigungsbehörde im Erörterungsverfahren die Anonymisierung Ihres Namens zu.
Frist für die Einreichung
Dienstag, 26. März 2024
NEIN zur geplanten Klärschlammverbrennung in Walheim!
Letzte Chance! Wehren Sie sich jetzt mit Ihren schriftlichen Einwendungen
Frist für die Einreichung
Dienstag, 26. März 2024
Dialogbereitschaft
Die Initiative „Bürger im Neckartal“ (BI) hat stets ihre Dialogbereitschaft auch gegenüber der EnBW betont. Trotzdem konnte sich die EnBW bisher nicht dazu entschließen, die BI als Dialogpartner zu akzeptieren und vermeidet bis heute sogar jeden Kontakt mit uns. In all ihren Verlautbarungen. Zuletzt beim von der EnBW einseitig abgesagten Runden Tisch zusammen mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten der umliegenden Gemeinden hat die EnBW die BI nicht einmal erwähnt oder benachrichtigt, obwohl deren Einbindung von allen Gesprächspartnern des Runden Tischen im Nov. 2021 vereinbart wurde. Dabei ist unstrittig, dass sich die BI ausschließlich aus Bürgerinnen und Bürgern der von der Monoklärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage (KVA) betroffenen Gemeinden zusammensetzt.
Das passt nicht zum neuen Flyer „Haltung zeigen für Walheim“, in dem die EnBW ihrerseits sogar offensiv Dialogbereitschaft bekundet. Aus ihrem Begrüßungstext („Intro“) an alle Bürgerinnen und Bürger: „Aktuell verbreiten sich leider zahlreiche Falschaussagen, die wir mit diesem Flyer widerlegen wollen.“ (Der Flyer wurde inzwischen flächendeckend an alle Haushalte der von der KVA betroffenen Gemeinden verteilt.) Ähnliches formuliert die EnBW auch auf ihrer Website: „Die EnBW wolle Fehlinformationen entgegentreten“ und „weiterhin ein guter Nachbar in Walheim sein.“
Dialogbereitschaft bedeutet mehr als wohlklingende Worte und einseitige Informationskampagnen.
Die BI begrüßt dennoch diesen neuen Schritt, unterzieht jedoch die Aussagen der EnBW einem Faktencheck ihrerseits. Je nach Bedarf greift die BI dazu Aussagen der EnBW in loser Reihenfolge auf und korrigiert oder ergänzt sie aus BI-Sicht.
Wie geht es weiter?
Erörterungstermin zum Genehmigungsverfahren für Klärschlammverbrennungsanlage
Neuer Termin und Ort:
- Datum: 24. Juni 2024
- Ort: Forum am Schlosspark, Bürgersaal, Ludwigsburg
- Beginn Mahnwache: 9 Uhr
- Beginn Erörterung: 10 Uhr (Einlass ab 9 Uhr)
- Folgetage: Bei Bedarf, ab 9 Uhr
Hintergrund:
Der Termin wurde wegen zahlreicher Einwendungen und hoher Teilnehmerzahl von Walheim nach Ludwigsburg verlegt. Die Initiative „Bürger im Neckartal“ bedauert dies, da es für Betroffene aus Walheim die Teilnahme erschwert, hofft aber trotzdem auf viele Teilnehmer.
Teilnahme und Rederecht:
- Öffentlich: Die Veranstaltung ist öffentlich, jeder kann teilnehmen.
- Rederecht: Nur persönlich anwesende Personen, die Einwendungen beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eingereicht haben, erhalten Rederecht.
- Vertretung durch Dritte: Einwender können Dritte mit der Vertretung ihrer Einwände beauftragen. Dazu muss eine Vollmacht mit namentlicher Nennung der Bevollmächtigten an das RPS gesendet werden.
Vollmacht:
- Muster: Eine Mustervorlage für die Vollmacht kann [hier] heruntergeladen werden.
- Einreichung: Die Vollmacht sollte spätestens zwei Wochen vor dem Termin eingereicht werden.
- Adresse:
- Post:
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 54.1 Industrie
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart - E-Mail: [email protected]
- Post:
Anleitung zur Vollmacht:
- Anpassung: Die roten Textpassagen in der Mustervorlage müssen mit individuellen Daten ausgefüllt werden.
- Bevollmächtigte: Sie können eine oder mehrere der in der Vorlage genannten Personen benennen.
- Kopie: Senden Sie die ausgefüllte Vollmacht auch an die von Ihnen benannten Bevollmächtigten zur Kenntnis.
Bevollmächtigte zur Kenntnisnahme:
Bitte schicken Sie Ihre Vollmacht sowie Ihre Einwendung zusätzlich auch an alle von Ihnen benannten Bevollmächtigen in ihrer Vollmacht zur Kenntnis:
- Matthias Appelt (Bürger im Neckartal)
[email protected] - Rudi Ringwald (Bürger im Neckartal)
[email protected] - Andre Guttenson (Ingenieurbüro Guttenson Gemmrigheim)
[email protected] - Dieter Olejar (BI B27 raus aus Kirchheim)
[email protected] - Rolf Riecker (BI B27 raus aus Kirchheim)
[email protected] - Klaus Koch und Dipl. Ing. Paul Gebhardt (Umweltnetzwerk)
[email protected]
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Frist für die Einreichung
Dienstag, 26. März 2024
Info-Abende „Wie formuliere ich meine Einwendung?“
Vielen Dank, für das große Interesse an den Info-Abenden in Walheim & Gemmrigheim.
Gerne unterstützen wir Sie auch weiterhin bei der Formulierung Ihrer persönlichen Einwendung. Melden Sie sich gerne bei uns.
Vorlage für Ihre persönliche Einwendung
Zum Petitionsende unser Dank
für die Unterstützung!
Anfang dieser Woche (10.05.2022) ging die halbjährige Laufzeit der Petition „NEIN zur Klärschlammverbrennung am Standort Walheim / FÜR eine nachhaltige Umgestaltung“ zu Ende. Ab jetzt sind leider keine Eingaben weiterer Unterschriften mehr möglich. Solange die Petitionsseite (https://www.openpetition.de/!WalheimKVA) jedoch aufrufbar bleibt, werden wir von Zeit zu Zeit über neue Entwicklungen rund um den geplanten Bau der Mono-Klärschlammgroßanlage (KVA) zur Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm informieren – entweder über den oben aufgeführten Link oder und direkt über die Emailadresse, soweit mit Ihrer Unterschrift mitgeteilt. Jederzeit und aktuell können Sie sich zusätzlich online auf unserer BI-Website (https://buergerimneckartal.de) informieren.
Es geht also auch mobil vor Ort
„Rund 90 Prozent des Klärschlamms werden heute schon in Baden-Württemberg verbrannt – und mit ihm der Phosphor. Bei Monoverbrennungsanlagen müsste der Phosphor chemisch aufwendig aus der zurückbleibenden Asche gewonnen.
Die EnBW hat gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen MSE Mobile Schlammentwässerung GmbH ein Verfahren entwickelt, wie Phosphor in mobilen Einheiten am Klärwerk zurückgewonnen werden kann, bevor der Schlamm verbrannt wird...”
Wie und wohin sind schriftliche Einwendungen einzureichen?
Schriftlich mit Namen, vollständiger Adresse und Unterschrift
Regierungspräsidium Stuttgart,
Abteilung 5
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
oder per eMail mit Namen und vollständiger Adresse
[email protected]
In Ihrer Einwendung muss Ihre Befürchtung und Ihre persönliche Betroffenheit ersichtlich sein. Auf Wunsch sichert Ihnen die Genehmigungsbehörde im Erörterungsverfahren die Anonymisierung Ihres Namens zu.
Der neue Stöckach –
Ein gutes Beispiel für Walheim
Wohnen & Leben
der Zukunft
Nach 60 Jahren Kohlekraftwerk eine denkbare Möglichkeit einer nachhaltigen Nachnutzung des Kraftwerkstandorts in Walheim.
Ehemaliges Betriebsgelände „Stöckach“ wird zum modernen Stadtquartier. Wie eine nachhaltige Umfunktionierung eines Betriebsgeländes funktionieren kann, zeigt die EnBW in Stuttgart bei ihrem zukunftsweisenden Projekt "Der neue Stöckach".
Innovativ & Bürgernah – So geht echter Dialog.
Für eine nachhaltige Umgestaltung des Kraftwerkgeländes
und des Uferbereichs entlang des Neckars.
NEIN zur geplanten Klärschlammverbrennung am Standort Walheim!
Petition: https://www.openpetition.de/!WalheimKVA
Die EnBW AG plant neben dem bestehenden und stillzulegenden Kohlekraftwerk und der Gasturbine eine große Anlage zur Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm in Walheim. Dies in unmittelbarer Nähe von dichter Wohnbebauung im Neckartal, umgeben von der beeindruckenden Landschaft der Weinbau-Steillagen.
Für uns steht fest: Eine Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Walheim verschlechtert die Wohn- und Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger jetzt und für kommende Generationen im Neckartal!
Unterstützen Sie die Petition mit Ihrer Unterschrift
Initiative
Bürger im Neckartal
Wir Bürgerinnen und Bürger aus Walheim und den umliegenden Gemeinden Gemmrigheim, Kirchheim am Neckar und Besigheim haben uns zusammengefunden, um unsere Betroffenheit über die geplante Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) der EnBW am Standort Walheim Ausdruck zu verleihen und gemeinsame Aktivitäten zu bündeln.
Als Bürgerinitiative informieren wir die Bürgerinnen und Bürger über die Entwicklung rund um die geplante KVA, appellieren an die Verantwortung der Gemeinderäte, Vereine, Kirchen und politischen Mandatsträger, sich an der Meinungsbildung zu beteiligen und sich für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wohn- und Lebensqualität in der Region einzusetzen und alternative Standorte ins Gespräch zu bringen.
Wir sind unabhängig und parteiübergreifend aktiv.
Der neue Stöckach –
Ein gutes Beispiel für Walheim
Wohnen & Leben
der Zukunft
Nach 60 Jahren Kohlekraftwerk eine denkbare Möglichkeit einer nachhaltigen Nachnutzung des Kraftwerkstandorts in Walheim.
Ehemaliges Betriebsgelände „Stöckach“ wird zum modernen Stadtquartier. Wie eine nachhaltige Umfunktionierung eines Betriebsgeländes funktionieren kann, zeigt die EnBW in Stuttgart bei ihrem zukunftsweisenden Projekt "Der neue Stöckach".
Innovativ & Bürgernah – So geht echter Dialog.
Was plant die EnBW AG?
2021 hat die EnBW AG die betroffenen Gemeinden Walheim, Gemmrigheim, Besigheim und Kirchheim am Neckar mit den Plänen einer Klärschlammverbrennungsanlage (kurz KVA) am Standort Walheim überrascht.
Die KVA soll neben dem Kohlekraftwerk in Walheim entstehen.
Das Betriebsgelände, auf dem die Verbrennungsanlage gebaut werden soll, ist für „Elektrizität“ und als „Vorranggebiet für regional bedeutsame Kraftwerke“ ausgewiesen. Beides erfüllt die KVA nicht. Denn die KVA ist eine Großanlage zur Abfallentsorgung.
Klärschlamm ist Sondermüll!
Der Klärschlamm wird überregional mit hohem Wassergehalt aus bis zu 100 km entfernten Orten per LKW angeliefert. Sogar die Entsorgung der großen Mengen an Abwasser und Asche erfolgt über LKW-Transporte. Damit erhöht sich die Verkehrsbelastung drastisch hier vor Ort.
Für die bei der Klärschlammverbrennung entstehende Abwärme fehlt ein nachhaltiges und umsetzbares Nutzungskonzept.
Die KVA ist keinesfalls hochmodern, emissionsfrei und nachhaltig. Sie bringt weder lokal noch für den Ballungsraum Stuttgart eine Entlastung oder spürbaren Nutzen. Deshalb lehnen die betroffenen umliegenden Gemeinden das EnBW-Projekt ab. Eine Online-Petition gegen den Bau der KVA erhielt hohe Zustimmung aus der Bevölkerung.
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Für uns steht fest:
Eine Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Walheim verschlechtert die Wohn- und Lebensqualität jetzt und für kommende Generationen im Neckartal!
Pressemitteilung (09.04.2024)
Mit Bedauern und Unverständnis hat die Initiative „Bürger im Neckartal“ den Beschlussvorschlag der Verwaltung für den Planungsausschuss des Verbandes Region Stuttgart (VRS) zur Kenntnis genommen. Das Gremium tagt am morgigen Mittwoch (10.04.24) in Stuttgart. ... weiterlesen
Pressemitteilung (13.11.2023)
Obwohl schon für Frühsommer 2023 angekündigt, sind noch immer nicht alle Unterlagen der EnBW AG in ihrem Antragsverfahren bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart (RPS), vollständig eingereicht. Offensichtlich sind die Pläne und Rechtsauffassung der EnBW AG doch nicht so unstrittig, wie von ihr stets öffentlich gemacht.
Und wie geht es dann weiter? ... weiterlesen
Pressemitteilung (31.03.2023)
Die Landesregierung unterstützt ökologischen Wahnsinn: Unter Berufung auf die notwendige Energiewende will die landeseigene EnBW ihre Pläne einer Mono-Klärschlammtrocknungs- und Verbrennungsanlage im engen Neckartal durchsetzen... weiterlesen
Pressemitteilung (28.02.2023)
Auch nach Einreichung des Antrags der EnBW AG im Genehmigungsverfahren bleibt die Initiative Bürger im Neckartal bei ihrer Ablehnung der Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim... weiterlesen
Beibehaltung der Ausweisung der Kraftwerkfläche ausschließlich für Elektrizität
Die Gemeinden Gemmrigheim, Besigheim und Walheim beharren auf die bisherige Ausweisung des Kraftwerkgeländes ausschließlich für Elektrizität und wollen mit einer schriftlichen Ergänzung im Flächennutzungsplan (FNP) eine erweiterte Standort-Nutzung zusätzlich auch für Abfallverwertung verhindern. Diese Ergänzung soll bei der kommenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim im Rahmen der Fortschreibung des FNP für die Jahre 2020-2035 so beschlossen werden.
Positionspapier der Initiative Bürger im Neckartal (BI) zu den Planungen einer Großanlage der EnBW AG in Walheim zur Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm
1. Ablehnung
Die Initiative vieler Bürgerinnen und Bürger besonders aus Walheim und Gemmrigheim lehnt die Großanlage für die Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm (KVA) auf dem Kraftwerksareal der EnBW in Walheim ab und unterstützt die Beschlüsse der Gemeinderatsgremien von Walheim, Gemmrigheim, Besigheim und Kirchheim gegen dieses Vorhaben der EnBW AG... weiter
Petition
Am 10.05.2022 ging die halbjährige Laufzeit der Petition „NEIN zur Klärschlammverbrennung am Standort Walheim / FÜR eine nachhaltige Umgestaltung“ zu Ende. Seitdem sind keine weiteren Unterschriften mehr möglich. Solange die Petitionsseite aufrufbar bleibt, werden wir von Zeit zu Zeit über neue Entwicklungen rund um den geplanten Bau der Mono-Klärschlammgroßanlage zur Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm (KVA) informieren – entweder über den oben aufgeführten Link oder und direkt über die Emailadresse, soweit damals mit Ihrer Unterschrift mitgeteilt.
zur Petition
Das vielbeschworene Dialogangebot der EnBW AG ist auf dünnem Eis gebaut.
Dialogveranstaltungen auf Initiative der EnBW AG beschränkten sich anfangs lediglich auf Informationsgespräche mit den betroffenen Bürgermeistern und später mit den jeweiligen Gemeinderatsgremien. Erst am 1. April 2022 kam in der Gemeindehalle ein gemeinsamer Dialog zwischen der EnBW AG, den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten der Kommunen Walheim, Gemmrigheim, Kirchheim und Besigheim sowie der BI zustande.
Die Initiative dazu ging jedoch vom Landtagsabgeordneten Tobias Vogt (CDU) im Schulterschluss mit MdL Tayfun TOK (Die Grünen, Landesverbandes Baden-Württemberg) aus. Die EnBW AG konnte nur mit erheblichem Aufwand für die Ausrichtung der Veranstaltung bewegt werden. Eingeladen wurden zusätzlich auch Vertreter der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) und des Regionalverbands Stuttgart.
Die Gewinnung von Phosphor aus der Klärschlammasche am Standort Walheim erweist sich als Flopp!
Erst die Aussage des DAW-Vertreters bei der Dialogveranstaltung am 1. April 2022, dass das Kraftwerkgelände in Walheim kein Industriestandort zur chemischen Be- oder Verarbeitung der Klärschlammasche ist, und die direkte Nachfrage eines der beiden BI-Sprecher bewog die EnBW AG noch während der Veranstaltung, von ihren Pläne zur Phosphorgewinnung in Walheim abzurücken.
Der Zuruf „Auf gute Nachbarschaft!“ der EnBW AG ist nur eine Floskel.
Die Umbenennungen des Bauvorhabens anfänglich einer Klärschlammverbrennungsanlage, dann einer Klärschlammverwertungsanlage und schließlich eines Klärschlammheizkraftwerks ist der Versuch der EnBW AG, mögliche Widerstände im Genehmigungsverfahren zu umgehen. Beide Nutzungsvarianten - Abfallbeseitigung versus Energieerzeugung – basieren nämlich auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Mit der Umbenennung wird versucht, juristische Konstrukte zu finden und die auf direktem Wege unmögliche Genehmigung doch noch zu erzielen. Dabei ist die Energieausbeute (Strom für max. 450 und Fernwärme für max. 200–300 Haushalte) sehr gering. Die zum Wärmetransport erforderliche Leitungsrohre entlang des Neckars über die Kirchheimer Brücke und auf der Neckar-Gegenseite zurück zum Ortskern Gemmrigheim (ca. 3 km) kann maximal als interlokales Netz und das Kraftwerk keineswegs als „überregional bedeutsam“ eingestuft werden, wie im Regionalplan „Vorranggebiet für überregional bedeutsame Kraftwerke“ ausgewiesen.
Um die Messwerte der Emissionen nicht zu überschreiten, hat die EnBW AG zugesichert, ihre geplante KVA ausschließlich auf die Trocknung und Verbrennung kommunalen Klärschlamms beschränken zu wollen.
Die für den 15. November 2022 angesetzte Verhandlung der Normenkontrollklage der EnBW AG beim VGH in Mannheim gegen die Veränderungssperre des Gemeinde Walheim wurde abgesetzt.
An ihrer Normenkontrollklage beim VGH Mannheim gegen die Veränderungssperre des Gemeinderats Walheim hielt die EnBW AG bis zuletzt fest. Die Klage sollte am 15. November 2022 verhandelt und entschieden werden: Der Gemeinderat Walheim nahm jedoch in der Gemeinderatssitzung Anfang Oktober 2022 die Veränderungssperre zurück. Grund hierfür war, dass die Umgestaltung des EnBW-eigenen Geländes für mehr urbanes Wohnen mit einem Mix aus Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen zwar gefordert werden kann und als Zukunftsperspektive auch in das Gemeindeentwicklungskonzept Walheim aufgenommen werden sollte, die Umsetzung jedoch durch die Festlegungen im Regionalplan Stuttgart und im Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Besigheim bis auf Weiteres nicht möglich ist.
Die EnBW AG beharrt weiterhin auf ihre Baupläne ohne erkennbare Abstriche!
Die EnBW AG beharrt weiterhin und ohne erkennbare Abstriche auf ihre Baupläne, die sie im Herbst 2022 beim Regierungspräsidium Stuttgart als Genehmigungsbehörde einreichen wollte und am 23.02.2023 auch eingereicht hat.
Nach der Dialogrunde Anfang April 2022 hat sich die EnBW AG wieder auf mehr oder weniger bloße Informationsangebote rückbesonnen. Mit einer Informationskampagne auf der eigenen Website wurde eine Informationskampagne zu „Fragen und Antworten rund um das Thema Klärschlammheizkraftwerk“ geschaltet und eine Kontaktmöglichkeit über Email oder ein Bürger:innentelefon angeboten. Der Faktencheck auf der BI-Website ist Folge davon. Darüber hinaus wurden zwei Termine für Kraftwerksbesichtigungen genannt.
Auf Initiative der BI kam es zu einer zusätzlichen Kraftwerkbesichtigung mit kurzem Gesprächsangebot für Mitstreiterinnen und Mitstreiter der BI. Weitere Gespräche zwischen dem Walheimer Gemeinderat und der EnBW AG finden seitdem nur noch nichtöffentlich statt; die BI bleibt als Gesprächspartner weiterhin unerwünscht.
Inzwischen hat sich die BI an weitere politische Mandatsträger (insbesondere an die Regionalräte) aus dem Landkreis Ludwigsburg und mit der Bitte gewandt, sich eingehender zu informieren und möglichst schon im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens den Bau der KVA kritisch zu hinterfragen.
Die BI denkt zudem über neue Aktionsformen nach.